Zuhause wohnen bleiben: Je nach Wunsch sichern Sie sich ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht und können weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen.
Vermögen freisetzen: Durch den Verkauf Ihrer Immobilie gewinnen Sie sofortige Liquidität – der Wert des Wohnrechts wird dabei vom Kaufpreis abgezogen.
Rechtlich abgesichert: Das Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen, ist damit verbindlich geschützt und bleibt bspw. auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen.
Entlastung im Alltag: Für Reparaturen und Instandhaltung ist in der Regel der neue Eigentümer verantwortlich – Sie wohnen sorgenfrei weiter.
VERKAUF MIT NIESSBRAUCH
Ihr Zuhause behalten: Je nach Wunsch sichern Sie sich ein lebens-langes oder befristetes Nießbrauch-recht – Sie können die Immobilie weiterhin bewohnen oder vermieten.
Vermögen freisetzen: Durch den Verkauf Ihrer Immobilie erhalten Sie sofortige Liquidität – der Wert des Nießbrauchs wird dabei vom Kaufpreis abgezogen.
Rechtlich sicher: Das Nießbrauch-recht ist gesetzlich im BGB verankert. Durch die Eintragung im Grundbuch bleiben Sie dauerhaft geschützt – auch bei einem Eigentümerwechsel.
Unabhängig bleiben: Für Renovierung und Instandhaltung sind Sie weiterhin zuständig – und gestalten Ihr Zuhause ganz nach Ihren Vorstellungen.
VERKAUF MIT RÜCKMIETUNG
Wohnen bleiben: Sie verkaufen Ihre Immobilie und schließen gleichzeitig einen Mietvertrag ab – so können Sie weiterhin sicher in Ihrer gewohnten Umgebung wohnen.
Kapital gewinnen: Der volle Kaufpreis wird Ihnen direkt ausgezahlt und verschafft Ihnen damit sofortige finanzielle Liquidität.
Flexibel gestalten: Mietdauer und Konditionen werden individuell im Vertrag vereinbart – ganz nach Ihren Vorstellungen.
Sorgenfrei wohnen: Für Reparaturen und Instandhaltung ist in der Regel der neue Eigentümer verantwortlich – Sie genießen dadurch mehr Freiheit und weniger Verpflichtungen.
Wir analysieren Ihre Immobilie basierend auf aktuellen Marktdaten, der Lage und dem Zustand, um eine fundierte Wertermittlung zu gewährleisten.
2.
Individuelle Beratung & Vermarktungsstrategie
Gemeinsam entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal auf Ihre Immobilie, den lokalen Markt und Ihre Wünsche abgestimmt ist.
3.
Professionelles Exposé & Marketing
Wir erstellen ein hochwertiges Exposé mit professionellen Bildern, ansprechenden Texten und relevanten Daten. Im Anschluss vermarkten wir Ihre Immobilie gezielt über die wichtigsten Kanäle.
4.
Besichtigungen & Verhandlungen
Wir organisieren und betreuen Besichtigungen, führen Interessentengespräche und verhandeln in Ihrem Sinne, um den besten Verkaufspreis zu erzielen.
5.
Regelmäßige Berichte & Updates
Sie erhalten transparente Einblicke in den Verkaufsfortschritt, Interessentenanfragen und Marktreaktionen, sodass Sie jederzeit informiert sind.
6.
Notartermin & Kaufvertrag
Wir begleiten Sie durch den gesamten Verkaufsprozess, koordinieren den Notartermin, prüfen den Kaufvertrag und stehen Ihnen bis zum Abschluss beratend zur Seite.
ANTWORTEN AUF IHRE WICHTIGSTEN FRAGEN
Alles rund um die Immobilienverrentung mit Heimkapital
Beim Wohnrecht dürfen Sie die Immobilie weiterhin selbst bewohnen, jedoch nicht vermieten. Beim Nießbrauch haben Sie mehr Möglichkeiten: Sie können sowohl selbst wohnen als auch vermieten und die Erträge behalten.
Ja. Wohnrecht und Nießbrauch werden im Grundbuch eingetragen und sind dadurch dauerhaft geschützt – auch im Falle eines Eigentümerwechsels.
Beim Wohnrecht übernimmt in der Regel der Käufer Reparaturen und Instandhaltung. Beim Nießbrauch behalten Sie die Verantwortung für Renovierungen und laufende Kosten, genießen dafür aber mehr Gestaltungsfreiheit. Beim Rückmietverkauf sind Sie wie ein normaler Mieter nur für die vereinbarte Miete und Nebenkosten zuständig.
Das hängt vom Modell ab. Wohnrecht und Nießbrauch können lebenslang oder befristet vereinbart werden. Beim Rückmietverkauf richtet sich die Dauer nach dem Mietvertrag.
Nein. Genau das Gegenteil ist der Vorteil der Immobilienverrentung: Sie erhalten Kapital aus Ihrer Immobilie, ohne Ihr Zuhause verlassen zu müssen.
Der Wert richtet sich nach Faktoren wie Alter, statistischer Lebenserwartung, Höhe der möglichen Mieteinnahmen und dem Immobilienwert. Dieser Betrag wird vom Kaufpreis abgezogen.
Nein, da die Immobilie verkauft wird. Sie können jedoch das freiwerdende Kapital nutzen, um Ihre Erben auf andere Weise zu berücksichtigen.
In der Regel erfolgt die Auszahlung direkt nach dem notariellen Kaufvertrag und der Eintragung ins Grundbuch.
Wir bieten drei Varianten an: Verkauf mit Wohnrecht, Verkauf mit Nießbrauchrecht und Rückmietverkauf. Gemeinsam finden wir das Modell, das am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Haben Sie noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns und lassen Ihre Immobilie professionell bewerten.